Statuten

Auszug aus den Statuten

§1 Unter dem Schutz des hl. Karl Borromäus besteht in Menzingen ein Verein mit der Benennung "Karl Verein", dessen Zweck die Verehrung des hl. Namenspatron und Verschönerung des Namesfestes, sowie die Pflege freundschaftlicher Verhältnisse unter sich ist.

§4 Mitglied des Vereins kann jeder werden, der
a) den tragenden Namen Karl oder Karoline führt,
b) das 18.te Altersjahr zurückgelegt hat.